Voraussetzung für die Zulassung ist der Abschluss eines grundständigen Studiengangs (Bachelor, Diplom, Magister) aus dem medien- oder kommunikationswissenschaftlichen Bereich (wie zum Beispiel Journalistik etc.) oder einem vergleichbaren, fachlich eng verwandten Studiengang.
Zusätzlich werden film- und/oder fernsehbezogene Praxisanteile von mindestens 12 ECTS-Leistungspunkten vorausgesetzt. Liegt der Abschluss zum Bewerbungszeitpunkt noch nicht vor, ist nachzuweisen, dass bei ordnungsgemäßem Studienverlauf dieser Abschluss bis zur Aufnahme des Masterstudiums erreicht werden kann.
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen außerdem einschlägige Praxiserfahrung im Bereich Fernsehen/Bewegtbild (Praktika, freiberufliche Tätigkeit etc.) von insgesamt mindestens vier Monaten vorweisen. Daneben werden ein Lebenslauf, ein Motivationsschreiben (max. 2 Seiten) und der Nachweis über profunde Sprachkenntnisse in Deutsch und Englisch erwartet.
Auslandserfahrungen sind wünschenswert, aber nicht zwingend notwendig. Zur Feststellung der besonderen Eignung sind drei journalistische Arbeitsproben (Bewegtbild) einzureichen.
Anhand der eingegangenen Bewerbungen entscheidet die Auswahlkommission des Studiengangs, welche Bewerberinnen und Bewerber zum Eignungsgespräch nach Hannover eingeladen werden.
Die Abschlussnote des grundständigen Studiums, die Qualität der vorliegenden Unterlagen sowie die im persönlichen Gespräch erworbenen Eindrücke dienen der Auswahlkommission als Grundlage für die Entscheidung über die Zulassung.