Die Bewerbungsfrist für Studienplätze im Wintersemester 2024/25 läuft! Sie endet am 30. April 2024.

Zum Wintersemester werden jährlich etwa 20 Studierende aufgenommen. Die Bewerbung für einen Studienplatz im Masterstudiengang Fernsehjournalismus und Dokumentarfilm erfolgt in drei Schritten:

  1. Einreichen der schriftlichen Bewerbungsunterlagen per Post
  2. Aufnahmegespräche an der Hochschule Hannover
  3. Zulassungsbescheid erhalten

Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischen Bildungsnachweisen müssen ihre Unterlagen bereits vorab (in der Regel bis Mitte März) zur Prüfung via Uni-Assist einreichen.

Die vollständigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte an:

Hochschule Hannover
VdP Stephan Dolck
Expo Plaza 12
30539 Hannover

Ausgewählte Bewerberinnen und Bewerber werden zu Aufnahmegesprächen nach Hannover eingeladen.

Was muss in die Bewerbung?

Der Bewerbung sind – bei Zeugnissen und Nachweisen in Kopie – folgende Unterlagen beizufügen:

  1. Tabellarischer Lebenslauf
  2. Abschlusszeugnis des Bachelorstudiengangs oder – wenn dieses noch nicht vorliegt – eine Bescheinigung über die erbrachten Leistungspunkte und über die Durchschnittsnote.
  3. ggf. Nachweise nach § 2 Abs. 2 bis 4 der Zulassungsordnung (Download siehe unten)
  4. Motivationsschreiben (max. zwei Seiten)
  5. Max. drei fernsehjournalistische Arbeitsproben aus Studium, Praktikum oder Freier Mitarbeit auf DVD oder USB-Stick
  6. ggf. Nachweis über studien- oder berufsbezogene Auslandserfahrung
  7. ggf. frankierte und adressierte Postkarte als Eingangsbestätigung

Hinweis: Bitte keine Folien oder Schnellhefter verwenden (Unterlagen werden gelocht!)

Zulassungsvoraussetzungen

Voraussetzung für die Zulassung ist der Abschluss eines grundständigen Studiengangs (Bachelor, Diplom, Magister) aus dem medien- oder kommunikationswissenschaftlichen Bereich (wie zum Beispiel Journalistik etc.) oder einem vergleichbaren, fachlich eng verwandten Studiengang.

Zusätzlich werden film- und/oder fernsehbezogene Praxisanteile von mindestens 12 ECTS-Leistungspunkten vorausgesetzt. Liegt der Abschluss zum Bewerbungszeitpunkt noch nicht vor, ist nachzuweisen, dass bei ordnungsgemäßem Studienverlauf dieser Abschluss bis zur Aufnahme des Masterstudiums erreicht werden kann.

Die Bewerberinnen und Bewerber müssen außerdem einschlägige Praxiserfahrung im Bereich Fernsehen/Bewegtbild (Praktika, freiberufliche Tätigkeit etc.) von insgesamt mindestens vier Monaten vorweisen. Daneben werden ein Lebenslauf, ein Motivationsschreiben (max. 2 Seiten) und der Nachweis über profunde Sprachkenntnisse in Deutsch und Englisch erwartet.

Auslandserfahrungen sind wünschenswert, aber nicht zwingend notwendig. Zur Feststellung der besonderen Eignung sind drei journalistische Arbeitsproben (Bewegtbild) einzureichen.

Anhand der eingegangenen Bewerbungen entscheidet die Auswahlkommission des Studiengangs, welche Bewerberinnen und Bewerber zum Eignungsgespräch nach Hannover eingeladen werden.

Die Abschlussnote des grundständigen Studiums, die Qualität der vorliegenden Unterlagen sowie die im persönlichen Gespräch erworbenen Eindrücke dienen der Auswahlkommission als Grundlage für die Entscheidung über die Zulassung.

Zulassungsordnung

Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den konsekutiven Master-Studiengang Fernsehjournalismus und Dokumentarfilm (MTV) an der Fakultät III – Medien, Information und Design:

Zulassungsordnung hier downloaden.